Einreisebestimmungen für Katzen zusammengestellt von Annette Oberndorfer

 

Belgien: Tierärztliche Impfbescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Katzen unter drei Monaten ist die Bescheinigung 3 resp. 6 Monate gültig. Der internationale Impfpass wird anerkannt.

Bulgarien: erforderlich ist ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache. Die Gesundheitsbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss die Behand-lung der Katze innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer enthalten. Im internationalen Impfpass muss bei Katzen die Impfung gegen Tollwut und Katzenseuche vermerkt sein. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, längstens aber vor 11 Monaten durchgeführt sein.

Dänemark: tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im internationalen Impfpass mit der Bestätigung, dass die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten erfolgt ist. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung nötig.

Frankreich: Für Katzen über drei Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss dies mindestens vor 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes (D – alle 12 Monate) erfüllt sein. Bei Einreise von mehr als drei Tieren und von Tieren die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministere d Agriculture, Paris erforderlich.

Griechenland: Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (in englischer oder französischer Sprache) ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Italien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 11- monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor der Einreise erfolgen, gütlig für 30 Tage.

Niederlande: Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonat geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate.

Österreich: Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden und Katzen älter als 12 Wochen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgen und darf nicht älter als 12 Monate (bei Hauskatzen 6 Monate) sein.

Schweiz: Erforderlich ist eine Tollwutimpfung und Gesundheitszeugnis. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vorher erfolgt sein. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich. Ohne Tollwutschutzimpfung dürfen Hunde und Katzen bis zu 5 Monaten, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden. Beim Durchreiseverkehr per Zug oder per Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

Spanien: Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und Tollwutimpfbescheinigung sind erforderlich .Die Impfung muss bei der Einreise 30 Tage und max. 1 Jahr zurückliegen. Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.

Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

Ungarn: Erforderlich sind jeweils ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 8 Tage) und eine Tollwutimpfbescheinigung. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor der Einreise durchgeführt werden.

Aufgeführte Einreisebestimmungen sind der Stand Februar 2002. Sollten Sie mit Katzen in das Ausland verreisen, informieren Sie sich zwingend vorher nochmals beim zuständigen Amtstierarzt.



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